AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
A. Kunden
§1 GELTUNGSBEREICH
Die Jobify Recruitment Agency (im Folgenden „JOBIFY “) erbringt
Personaldienstleistungen und vermittelt qualifizierte Fachkräfte in der Hotellerie /
Gastronomie im Auftrag eines personalsuchenden Unternehmens (im Folgenden:
Kunde). Verträge zwischen JOBIFY und dem Kunden entstehen durch schriftliche
Angebotsannahme durch den Kunden. JOBIFY behält sich vor, Aufträge ohne
Begründung abzulehnen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Aufträge
während der gesamten Laufzeit der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und
JOBIFY ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Vorrangig gelten
abweichende Bestimmungen in mit dem Kunden getroffenen Auftragsvereinbarungen
(im Folgenden „Vertrag“). Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann gültig,
wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Werden einzelne Punkte der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vertraglich verändert, bleiben die anderen Punkte der AGB
davon unberührt und behalten weiter Gültigkeit. Änderungen der AGB erlangen
Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des
Kunden zu JOBIFY mit Beginn desjenigen Monats, der der entsprechenden Information
an den Kunden folgt, sofern nicht ein schriftlicher Widerspruch des Kunden innerhalb
von 14 Tagen bei JOBIFY eintrifft.
§2 LEISTUNGEN VON JOBIFY
JOBIFY unterstützt den Kunden bei der Besetzung von Positionen für Fachkräfte in der
Hotellerie / Gastronomie (im Folgenden: ”Kandidaten”) und rekrutiert hierfür geeignete,
dem gemeinsam ermittelten Anforderungsprofil entsprechende Kandidaten. JOBIFY
stellt dem Kunden gezielt selektierte Bewerberprofile zur Verfügung, welche den vom
Kunden benannten Kriterien bestmöglich entsprechen. Weiterhin wird JOBIFY den
Kunden über die Gehaltsvorstellungen und die zeitliche Verfügbarkeit des Kandidaten
informieren und eine subjektive Einschätzung der Persönlichkeit des Kandidaten geben.
Auf Wunsch können auch Zeugnisse und/oder Referenzgeber der Kandidaten ergänzt
werden. JOBIFY übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der in den
Kandidatenprofilen hinterlegten Angaben.

§3 LEISTUNGEN BZW. PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde wird JOBIFY alle Informationen/Unterlagen zur Verfügung stellen, die für
eine erfolgreiche Besetzung der Kundenvakanzen notwendig sind, insbesondere solche

Informationen, die JOBIFY im Prozess mit den Kandidaten diesem gegenüber
offenlegen darf (bspw. PR/Media Kit, Stellenbeschreibungen, Budgets/Gehaltslevel,
Arbeitgeber-Portraits etc.). Gleichermaßen wird der Kunde JOBIFY über alle Punkte
informieren, die keinesfalls offengelegt werden dürfen. Der Kunde informiert JOBIFY
über die mit ihm verbundenen Unternehmen, dessen Mitarbeiter nicht als Kandidaten
vorgeschlagen werden dürfen. Der Kunde wird JOBIFY innerhalb von 3 Werktagen ein
qualifiziertes Feedback zu den vorgeschlagenen Kandidatenprofilen geben. Die
abschließende Prüfung und Eignung der Kandidaten insbesondere die Prüfung von
Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Kunden. Ist dem
Kunden ein präsentierter Bewerber vorbekannt, so hat er dies unverzüglich anzuzeigen
und JOBIFY wird keine weiteren Leistungen bzgl. dieses Kandidaten erbringen, außer
auf ausdrücklichen Wunsch des Kundens. Wenn eine offene Stelle über andere Quellen
besetzt oder gestrichen wurde, ist der Kunde verpflichtet, dies innerhalb von 3
Werktagen an JOBIFY zu melden. Bei einer erfolgreichen Vermittlung wird der Kunde
JOBIFY ohne Verzögerung informieren sobald ein vorgeschlagener Kandidat einen
Dienst- oder Arbeitsvertrag mit dem Kunden unterzeichnet. Er wird JOBIFY alle
relevanten Dokumente (in Kopie) für die Berechnung der Höhe des Honoraranspruchs
zur Verfügung stellen. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Rechtsform, der
Anschrift und der Rechnungsstellung teilt der Kunde JOBIFY umgehend schriftlich mit.
Ansprechpartner und Datenschutz: Der Kunde garantiert, dass seine Mitarbeiter als
Ansprechpartner von JOBIFY über die JOBIFY -Datenschutzerklärung informiert
wurden und mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der
Vertragserfüllung mit JOBIFY (Jobvermittlung) einverstanden sind. Der Kunde hält
JOBIFY hierzu schad- und klaglos.
Nutzung als Referenz: JOBIFY darf den Kunden namentlich und mit seinem Logo als
Referenz benennen.
§4 VERTRAULICHKEIT
JOBIFY ist laut Bundesdatenschutzgesetz und vertraglich auf das Datengeheimnis und
damit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Weitergabe kundenbezogener Daten und
Informationen findet nicht statt, soweit nicht zur Erfüllung ihres Auftrags notwendig und
abgestimmt. JOBIFY garantiert seinen Kunden absolute Vertraulichkeit. Über
Informationen, die eine Vertragspartei von der anderen im Rahmen oder im
Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erfährt oder zur Kenntnis
nimmt, ist grundsätzlich Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Diese
Verpflichtung endet nicht mit der Beendigung des Vertrages. Der Kunde verpflichtet sich
gegenüber JOBIFY und im Interesse des Kandidaten zur vertraulichen Behandlung der
überlassenen Kandidatenprofile. Der Kunde sichert zu, die ihm überlassenen Profile
und Unterlagen nicht an Dritte oder nicht mit den vertragsgegenständlichen Leistungen
befasste Mitarbeiter des Kunden weiterzugeben bzw. zugänglich zu machen. Die
direkte Kontaktaufnahme zu den von JOBIFY präsentierten Bewerbern sowie deren
Referenzgebern darf ausschließlich nach vorangegangener Freigabe durch JOBIFY
erfolgen. Der Kunde wird JOBIFY von jeglichen Ansprüchen und Forderungen der

Kandidaten oder Dritter, die im Zusammenhang mit etwaigen Verletzungen von
datenschutzrechtlichen Bestimmungen seitens des Kunden gegen JOBIFY entstehen
oder geltend gemacht werden, vollumfänglich freistellen.
§5 Honorare
Der Kunde verpflichtet sich im Falle einer erfolgreichen Vermittlung eines seitens
JOBIFY vorgestellten Bewerbers zur Zahlung der individualvertraglich vereinbarten
Vergütung. Alle Honorare sind zahlbar zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der
Honoraranspruch entsteht, sobald ein Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach
Vorstellung durch JOBIFY vom Kunden per Dienst- oder Arbeitsvertrag eingestellt wird
und wird mit Vertragsschluss zwischen Kunde und Kandidat umgehend fällig. Dieser
Anspruch bleibt auch dann bestehen, sollte in der Zwischenzeit der Vertrag zwischen
Kunde und JOBIFY gekündigt werden. Der Honoraranspruch von JOBIFY entsteht
gleichermaßen, wenn ein Dienst- oder Arbeitsvertrag für eine andere als die beauftragte
Position geschlossen worden ist. Hier gilt jeweils die Honorarhöhe der Stelle, die mit
dem Kandidaten besetzt wurde. Sollte ein anderer Personalvermittler bzw. eine
Personalberatung den gleichen Kandidaten dem Kunden vorschlagen wie JOBIFY,
erhält der Dienstleister Honoraranspruch, der den Kandidaten nachweislich zuerst auf
den Kunden angesprochen hat.
Wird ein von JOBIFY RECRUITMRNT vermittelter Kandidat zu einem späteren
Zeitpunkt vom Auftraggeber fest angestellt, so ist ein Honorar von 20% des
Jahresbruttoeinkommens inklusive der variablen Bestandteile fällig.
§6 RECHNUNGSSTELLUNG
Der Kunde erhält für die erbrachten Dienstleistungen grundsätzlich pro Auftrag von
JOBIFY eine Honorarrechnung, ggfs. auch mehrere, nach zeitlich
auseinanderliegenden Fälligkeiten. Jede Rechnung ist eine jeweils eindeutige und
ernsthafte Zahlungsaufforderung. Alle Zahlungsverbindlichkeiten sind innerhalb von 7
Tagen zu begleichen. Nach Ablauf der 7 Tage tritt Verzug ein, ohne dass es einer
weiteren Äußerung o.ä. seitens JOBIFY, insbesondere einer weiteren Mahnung,
bedürfte. Befindet sich ein Kunde in Verzug, hat JOBIFY Anspruch auf Verzugszinsen
in gesetzlicher Höhe. Im Falle von Einwendungen gegen die Richtigkeit und Höhe der in
Rechnung gestellten Forderungen hat der Kunde seine Einwendungen binnen einer
Woche ab Rechnungsdatum schriftlich zu stellen, andernfalls gilt die Rechnung dem
Grunde und der Höhe nach als anerkannt.
§7 HAFTUNGSBEGRENZUNG; GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
Beide Parteien haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der jeweils
eigenen Mitarbeiter. JOBIFY übernimmt keine Haftung und/oder Gewährleistung für die
rechtliche oder tatsächliche Möglichkeit der Tätigkeit des Kandidaten für den Kunden,
insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Hinblick auf etwaige Kündigungsfristen oder
Wettbewerbsverbote aus früheren Arbeitsverhältnissen bzw. Tätigkeiten des
Kandidaten mit bzw. für Dritte. Entsprechendes gilt für eine etwaige Haftung für

Verschulden des Bewerbers im Rahmen seiner zukünftigen Tätigkeit für den Kunden.
JOBIFY ist frei von jeglichen Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen, die sich aus
der Arbeit vom JOBIFY präsentierten Kandidaten für den Auftraggeber direkt oder
indirekt ergeben. Für eventuelle Haftungsansprüche gegenüber dem Kandidaten hat
der Auftraggeber eine eigene Versicherung abzuschließen.
§8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die AGB unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist Innsbruck.
Sollte eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
B. Kandidaten
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertrags- bzw.
Auftragsverhältnis zwischen Ihnen als Bewerber beziehungsweise von JOBIFY aktiv
einem anderen Unternehmen vorgeschlagenen Kandidaten (nachfolgend „Bewerber“,
Sie, Ihnen oder ähnlich genannt) und unserer Firma, A2D Alexander Prorok mit Sitz in
München, Moosmühlenweg 2, 85375 Neufahrn (nachfolgend „85375 Neufahrn“, „uns“,
„wir“ oder ähnlich genannt), die als Personalvermittler / Recruiter für Sie tätig wird.
Unsere Vermittlungstätigkeit, Beratung und die Nutzung unseres Online Angebots ist für
Sie als Bewerber VOLLSTÄNDIG KOSTENFREI. Sie erteilen uns einen unentgeltlichen
Auftrag zur Vermittlung als Bewerber im Sinne von § 662 BGB.
Selbstverständlich sind auch wir Umsatz- und Gewinnorientiert. Wir erhalten unsere
Vermittlungsprovision, Beiträge oder sonstige Kosten jedoch nicht von Ihnen, sondern
von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber und stellen ausschließlich an Unternehmen, die
unsere Dienstleistungen und/oder unser Stellenausschreibungsportal für Publikationen
nutzen, eine Kosten-, Provisions- oder Beitragsrechnung.
§1 Vollständigkeit, Echtheit, wahrheitsgemäße Angaben
Mit der Einreichung und/oder dem Upload Ihrer Bewerbungsunterlagen, Fotos oder
sonstiger Daten (nachfolgend „Bewerbungsunterlagen“ genannt) erklären Sie, dass alle
in solchen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, vollständig sind und alle
eingereichten Zertifikate und Zeugnisse echt sind.
§2 Auftrag zur kostenfreien Vermittlung an einen Arbeitgeber
Die Dienstleistungen von uns als Personalvermittler sind nicht als Garantie für eine
erfolgreiche Vermittlung, einen bestimmten Arbeitsort, gewünschte Arbeitszeiten, den
Verdienst oder die Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen. Als
Bewerber treffen Sie selbst eine freie Entscheidung darüber, ob Sie einen Arbeits- oder

Anstellungsvertrag (nachfolgend „Arbeitsvertrag“ genannt) mit einem potenziellen
Arbeitgeber eingehen oder sich gegen einen solchen entscheiden. Die
Vertragsverhandlungen mit dem potenziellen Arbeitgeber liegen allein in Ihrer
Verantwortung als Bewerber. Selbstverständlich unterstützen wir Sie während der
Verhandlungen und teilen unsere Markteinschätzungen mit Ihnen.
Als Personalvermittler erteilen wir Ihnen jedoch keine Vertrags-, Rechts- oder
Steuerberatung. Wir empfehlen Ihnen die Hinzuziehung eines zugelassenen
Rechtsanwalts bzw. eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, um Vertragsklauseln prüfen zu
lassen und/oder zu verhandeln.
Sie erteilen uns ausschließlich den für Sie kostenfreien Auftrag, unsere Aufträge mit
Ihren Unterlagen zu vergleichen und bei einer vorhandenen passenden Stelle, Sie über
ihre Möglichkeiten zu Informieren und ggf. Sie vorzustellen und zu vermitteln oder
nutzen im Rahmen des Personalvermittlungsauftrags unsere Dienstleistungen oder das
Online Angebot.
§3 Keine Partei des Arbeitsvertrags
Als Personalvermittler werden wir nicht zur Partei des zwischen Ihnen und Ihrem neuen
Arbeitgeber abgeschlossenen Arbeitsvertrags. Der Abschluss eines Arbeitsvertrags
liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der jeweiligen Vertragsparteien (Sie und
Ihr künftiger Arbeitgeber). Wir haften weder für noch im Zusammenhang mit dem
Abschluss des Arbeitsvertrags zwischen Ihnen und Ihrem künftigen Arbeitgeber.

§4 Datenschutz
Wir nehmen Datenschutz besonders ernst und behandeln sämtliche im Zusammenhang
mit der Personalvermittlung stehende Informationen (insbesondere Ihre
Bewerbungsunterlagen) vertraulich und werden diese im Sinne des geltenden
Datenschutzrechts verarbeiten. Ihre Unterlagen verarbeiten wir nur zum Zweck der
Personalvermittlung, insbesondere um Ihnen offene Stellen oder Positionen anzubieten
aber auch um sie zu einem zukünftigen Zeitpunkt erneut zu vermitteln, sowie zum
Betrieb unserer Applikationen und Online Angebote.
Sie beauftragen uns für die Dauer dieses Vertragsverhältnisses mit der Verarbeitung
und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten.
Unser Transparenzdokument mit den Informationen nach Art. 13 und 14 DS-GVO ist
auf unserer Webseite abrufbar. Weitere Fragen zum Datenschutz beantwortet Ihnen
unser Datenschutzbeauftragter gerne auf Anfrage.
§5 Einräumung von Urheberrechten an Bewerbungsunterlagen und Fotos
Durch die Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen entstehen bei Ihnen urheberrechtliche
Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte.

Leitet die Personalabteilung eines potenziellen Arbeitgebers Ihre
Bewerbungsunterlagen zum Beispiel per E-Mail an die zuständige Fachabteilung weiter,
so kommt es hierbei zu einer urheberrechtlich relevanten Vervielfältigung Ihrer
Bewerbung.
Aus diesem Grund räumen Sie uns ein unentgeltliches, nicht-exklusives und
weiterübertragbares, Nutzungsrecht an allen eingereichten Werken (Bewerbungsfoto,
Bewerbungsunterlagen, etc.) zur umfassenden und weltweiten Nutzung ohne zeitliche,
inhaltliche oder örtliche Beschränkung ein.
Sie räumen uns insbesondere das Online- und Abrufrecht ein. Hierbei handelt es sich
um das Recht, Ihre Bewerbungsunterlagen mittels digitaler oder anderweitiger Speicher
und Übertragungstechnik zur Verfügung zu stellen.
Sie räumen uns ebenfalls das Datenbank- und Telekommunikationsrecht ein. Dabei
handelt es sich um das Recht, die Bewerbungsunterlagen, Ausschnitte oder Elemente
in elektronischen Datenbanken zu speichern und in Datennetze einzuspeisen.
Sie räumen uns zudem das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht ein. Damit ist das
Recht gemeint, die Bewerbungsunterlagen im Rahmen der eingeräumten
Nutzungsarten beliebig – auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten
Datenträgern – zu vervielfältigen und zu verbreiten.
§6 Referenzauskünfte
Sie erteilen uns den Auftrag und genehmigen hiermit, die Einholung von Referenzen
von Ihren früheren oder jetzigen Arbeitgebern, sofern wir dies für notwendig erachten.
Sie gestatten uns ferner, dieses Recht potenziellen Arbeitgebern einzuräumen.
§7 Übermittlung personenbezogener Daten an potenzielle Arbeitgeber
Sie beauftragen uns Ihre personenbezogenen Daten zur Bewertung und Evaluierung an
potenzielle Arbeitgeber weiterzugeben. Sie erteilen uns insbesondere den Auftrag, Ihre
personenbezogenen Daten (z.B. Lebensläufe, Zeugnisse, Kündigungsfristen,
Gehaltsvorstellungen und/oder ähnliche Informationen) gegenüber potenziellen
Arbeitgebern offen zu legen, an diese zu übermitteln und/oder in anderer Weise
zugänglich zu machen. Die Übermittlung oder Offenlegung findet erst statt, nachdem
wir eine Vorauswahl getroffen haben und geprüft haben, ob Sie für die zu besetzende
Stelle grundsätzlich geeignet sind.
§8 Übermittlungen durch Arbeitgeber an den Personalvermittler
Sie erteilen uns den Auftrag, nach dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrags mit
Ihrem neuen Arbeitgeber, sämtliche Daten und Unterlagen bei Ihrem neuen Arbeitgeber
abzufragen oder anzufordern, die für die Ausstellung unserer Kosten-, Provisions- oder
Beitragsrechnungen erforderlich sind (z.B. Datum des Abschlusses oder der

Beendigung des Arbeitsvertrags, Jahreseinkommen inkl. aller Sonderzahlungen,
Tantiemen, Provisionen, geldwerter Vorteil, Arbeitsverträge, Lohn- und
Gehaltsabrechnungen etc.) und entbinden Ihren Arbeitgeber hiermit ausdrücklich
hinsichtlich solcher von uns benötigten Daten von allen Geheimhaltungs- oder
sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen sowie vom
Datenschutz. Dies gilt ebenfalls, wenn es zu einer Beschäftigung auf Basis eines
Honorars oder zu einer sonstigen Beschäftigung, etwa als Freelancer, Freiberufler oder
Berater kommt.
Kommt mit einem vorgeschlagenen Arbeitgeber kein Arbeitsvertrag zustande, gestatten
Sie diesem uns sowohl das Nichtzustandekommen als auch die Gründe hierfür
mitzuteilen. Sie gestatten uns ferner, Arbeitgeber dazu aufzufordern, Ihre
Bewerbungsunterlagen aus Gründen des Datenschutzes zu vernichten oder an Sie
oder uns herauszugeben.
§9 Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien
jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Eine Kündigung hat
keine Auswirkung auf eingeräumte Urheberrechte. Wir löschen alle Daten in unserem
System, sobald Sie eine Kündigung ausgesprochen haben.
Der Kandidat verpflichtet sich, mit dem von JOBIFY vorgestellten Auftraggeber keine
Vereinbarungen ohne Kenntnis der JOBIFY zu treffen. JOBIFY ist vom Kandidaten
auch ungefragt über alle Absprachen mit dem Auftraggeber zu informieren. Die
vorstehende Verpflichtung endet 12 Monate nach der Einstellung des Kandidaten und
gegebenenfalls 24 Monate nach Vorstellung des Kandidaten beim Auftraggeber, falls es
nicht zu einer vorherigen Einstellung des Kandidaten gekommen sein sollte.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Auf diesen Vertrag zwischen uns und Ihnen findet, sofern Sie zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses in der Republik Österreich oder in einem Drittstaat ansässig sind,
ausschließlich des Recht der Republik Österreich Anwendung. Sind Sie zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
ansässig, so findet nach Ihrer freien Auswahl das Recht des jeweiligen Mitgliedsstaats,
in dem Sie wohnhaft sind oder arbeiten oder das Recht der Republik Österreich
Anwendung.
(2) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis
entstehen richtet sich nach dem jeweils geltenden Recht. Dem Bewerber steht es frei
am Sitz der Gesellschaft Klage zu erheben.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden bedürfen zu deren
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragsparteien.

(4) Sind Klauseln dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil
geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit
Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich
der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam,
wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften
eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien darstellen würde.
Stand: 01 Mai 2022