Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
A. Kunden
§1 GELTUNGSBEREICH
Die Jobify Recruitment Agency (im Folgenden „JOBIFY “) erbringt Personaldienstleistungen und vermittelt qualifizierte Fachkräfte in der Hotellerie / Gastronomie im Auftrag eines personalsuchenden Unternehmens (im Folgenden:
Kunde). Verträge zwischen JOBIFY und dem Kunden entstehen durch schriftliche Angebotsannahme durch den Kunden. JOBIFY behält sich vor, Aufträge ohne Begründung abzulehnen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Aufträge während der gesamten Laufzeit der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und JOBIFY ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Vorrangig gelten abweichende Bestimmungen in mit dem Kunden getroffenen Auftragsvereinbarungen (im Folgenden „Vertrag“). Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Werden einzelne Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich verändert, bleiben die anderen Punkte der AGB davon unberührt und behalten weiter Gültigkeit. Änderungen der AGB erlangen Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen desKunden zu JOBIFY mit Beginn desjenigen Monats, der der entsprechenden Informationan den Kunden folgt, sofern nicht ein schriftlicher Widerspruch des Kunden innerhalb von 14 Tagen bei JOBIFY eintrifft.
§2 LEISTUNGEN VON JOBIFY
JOBIFY unterstützt den Kunden bei der Besetzung von Positionen für Fachkräfte in der Hotellerie / Gastronomie (im Folgenden: ”Kandidaten”) und rekrutiert hierfür geeignete, dem gemeinsam ermittelten Anforderungsprofil entsprechende Kandidaten. JOBIFY stellt dem Kunden gezielt selektierte Bewerberprofile zur Verfügung, welche den vom Kunden benannten Kriterien bestmöglich entsprechen. Weiterhin wird JOBIFY den Kunden über die Gehaltsvorstellungen und die zeitliche Verfügbarkeit des Kandidaten informieren und eine subjektive Einschätzung der Persönlichkeit des Kandidaten geben.
Auf Wunsch können auch Zeugnisse und/oder Referenzgeber der Kandidaten ergänzt werden. JOBIFY übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der in den Kandidatenprofilen hinterlegten Angaben.
§3 LEISTUNGEN BZW. PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde wird JOBIFY alle Informationen/Unterlagen zur Verfügung stellen, die für eine erfolgreiche Besetzung der Kundenvakanzen notwendig sind, insbesondere solche Informationen, die JOBIFY im Prozess mit den Kandidaten diesem gegenüber offenlegen darf (bspw. PR/Media Kit, Stellenbeschreibungen, Budgets/Gehaltslevel, Arbeitgeber-Portraits etc.). Gleichermaßen wird der Kunde JOBIFY über alle Punkte informieren, die keinesfalls offengelegt werden dürfen. Der Kunde informiert JOBIFY über die mit ihm verbundenen Unternehmen, dessen Mitarbeiter nicht als Kandidaten vorgeschlagen werden dürfen. Der Kunde wird JOBIFY innerhalb von 3 Werktagen ein qualifiziertes Feedback zu den vorgeschlagenen Kandidatenprofilen geben. Die abschließende Prüfung und Eignung der Kandidaten insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Kunden. Ist dem Kunden ein präsentierter Bewerber vorbekannt, so hat er dies unverzüglich anzuzeigen und JOBIFY wird keine weiteren Leistungen bzgl. dieses Kandidaten erbringen, außer auf ausdrücklichen Wunsch des Kundens. Wenn eine offene Stelle über andere Quellen besetzt oder gestrichen wurde, ist der Kunde verpflichtet, dies innerhalb von 3 Werktagen an JOBIFY zu melden. Bei einer erfolgreichen Vermittlung wird der Kunde JOBIFY ohne Verzögerung informieren sobald ein vorgeschlagener Kandidat einen Dienst- oder Arbeitsvertrag mit dem Kunden unterzeichnet. Er wird JOBIFY alle relevanten Dokumente (in Kopie) für die Berechnung der Höhe des Honoraranspruchs zur Verfügung stellen. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Rechtsform, der Anschrift und der Rechnungsstellung teilt der Kunde JOBIFY umgehend schriftlich mit. Ansprechpartner und Datenschutz: Der Kunde garantiert, dass seine Mitarbeiter als Ansprechpartner von JOBIFY über die JOBIFY -Datenschutzerklärung informiert wurden und mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung mit JOBIFY (Jobvermittlung) einverstanden sind. Der Kunde hält JOBIFY hierzu schad- und klaglos.
Nutzung als Referenz: JOBIFY darf den Kunden namentlich und mit seinem Logo als Referenz benennen.
§4 VERTRAULICHKEIT
JOBIFY ist laut Bundesdatenschutzgesetz und vertraglich auf das Datengeheimnis und damit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Weitergabe kundenbezogener Daten und Informationen findet nicht statt, soweit nicht zur Erfüllung ihres Auftrags notwendig und abgestimmt. JOBIFY garantiert seinen Kunden absolute Vertraulichkeit. Über Informationen, die eine Vertragspartei von der anderen im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erfährt oder zur Kenntnis nimmt, ist grundsätzlich Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Diese Verpflichtung endet nicht mit der Beendigung des Vertrages. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber JOBIFY und im Interesse des Kandidaten zur vertraulichen Behandlung der überlassenen Kandidatenprofile. Der Kunde sichert zu, die ihm überlassenen Profile und Unterlagen nicht an Dritte oder nicht mit den vertragsgegenständlichen Leistungen befasste Mitarbeiter des Kunden weiterzugeben bzw. zugänglich zu machen. Die direkte Kontaktaufnahme zu den von JOBIFY präsentierten Bewerbern sowie deren Referenzgebern darf ausschließlich nach vorangegangener Freigabe durch JOBIFY erfolgen. Der Kunde wird JOBIFY von jeglichen Ansprüchen und Forderungen de Kandidaten oder Dritter, die im Zusammenhang mit etwaigen Verletzungen von datenschutzrechtlichen Bestimmungen seitens des Kunden gegen JOBIFY entstehenoder geltend gemacht werden, vollumfänglich freistellen.
§5 Honorare
Der Kunde verpflichtet sich im Falle einer erfolgreichen Vermittlung eines seitens JOBIFY vorgestellten Bewerbers zur Zahlung der individualvertraglich vereinbarten Vergütung. Alle Honorare sind zahlbar zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Honoraranspruch entsteht, sobald ein Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung durch JOBIFY vom Kunden per Dienst- oder Arbeitsvertrag eingestellt wird und wird mit Vertragsschluss zwischen Kunde und Kandidat umgehend fällig. Dieser Anspruch bleibt auch dann bestehen, sollte in der Zwischenzeit der Vertrag zwischen Kunde und JOBIFY gekündigt werden. Der Honoraranspruch von JOBIFY entsteht gleichermaßen, wenn ein Dienst- oder Arbeitsvertrag für eine andere als die beauftragte Position geschlossen worden ist. Hier gilt jeweils die Honorarhöhe der Stelle, die mit dem Kandidaten besetzt wurde. Sollte ein anderer Personalvermittler bzw. eine Personalberatung den gleichen Kandidaten dem Kunden vorschlagen wie JOBIFY, erhält der Dienstleister Honoraranspruch, der den Kandidaten nachweislich zuerst auf den Kunden angesprochen hat.
Wird ein von JOBIFY RECRUITMRNT vermittelter Kandidat zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber fest angestellt, so ist ein Honorar von 20% des Jahresbruttoeinkommens inklusive der variablen Bestandteile fällig.
§6 RECHNUNGSSTELLUNG
Der Kunde erhält für die erbrachten Dienstleistungen grundsätzlich pro Auftrag von JOBIFY eine Honorarrechnung, ggfs. auch mehrere, nach zeitlich auseinanderliegenden Fälligkeiten. Jede Rechnung ist eine jeweils eindeutige und ernsthafte Zahlungsaufforderung. Alle Zahlungsverbindlichkeiten sind innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Nach Ablauf der 7 Tage tritt Verzug ein, ohne dass es einer weiteren Äußerung o.ä. seitens JOBIFY, insbesondere einer weiteren Mahnung, bedürfte. Befindet sich ein Kunde in Verzug, hat JOBIFY Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Im Falle von Einwendungen gegen die Richtigkeit und Höhe der in Rechnung gestellten Forderungen hat der Kunde seine Einwendungen binnen einer Woche ab Rechnungsdatum schriftlich zu stellen, andernfalls gilt die Rechnung dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt.
§7 HAFTUNGSBEGRENZUNG; GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
Beide Parteien haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der jeweils eigenen Mitarbeiter. JOBIFY übernimmt keine Haftung und/oder Gewährleistung für die rechtliche oder tatsächliche Möglichkeit der Tätigkeit des Kandidaten für den Kunden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Hinblick auf etwaige Kündigungsfristen oder Wettbewerbsverbote aus früheren Arbeitsverhältnissen bzw. Tätigkeiten des Kandidaten mit bzw. für Dritte. Entsprechendes gilt für eine etwaige Haftung für Verschulden des Bewerbers im Rahmen seiner zukünftigen Tätigkeit für den Kunden.
JOBIFY ist frei von jeglichen Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen, die sich aus der Arbeit vom JOBIFY präsentierten Kandidaten für den Auftraggeber direkt oder indirekt ergeben. Für eventuelle Haftungsansprüche gegenüber dem Kandidaten hat der Auftraggeber eine eigene Versicherung abzuschließen.
§8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die AGB unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist Innsbruck.
Sollte eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
B. Kandidaten
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertrags- bzw. Auftragsverhältnis zwischen Ihnen als Bewerber beziehungsweise von JOBIFY aktiv einem anderen Unternehmen vorgeschlagenen Kandidaten (nachfolgend „Bewerber“, Sie, Ihnen oder ähnlich genannt) und unserer Firma, A2D Alexander Prorok mit Sitz in München, Moosmühlenweg 2, 85375 Neufahrn (nachfolgend „85375 Neufahrn“, „uns“, „wir“ oder ähnlich genannt), die als Personalvermittler / Recruiter für Sie tätig wird.
Unsere Vermittlungstätigkeit, Beratung und die Nutzung unseres Online Angebots ist für Sie als Bewerber VOLLSTÄNDIG KOSTENFREI. Sie erteilen uns einen unentgeltlichen Auftrag zur Vermittlung als Bewerber im Sinne von § 662 BGB.
Selbstverständlich sind auch wir Umsatz- und Gewinnorientiert. Wir erhalten unsere Vermittlungsprovision, Beiträge oder sonstige Kosten jedoch nicht von Ihnen, sondern von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber und stellen ausschließlich an Unternehmen, die unsere Dienstleistungen und/oder unser Stellenausschreibungsportal für Publikationen nutzen, eine Kosten-, Provisions- oder Beitragsrechnung.
§1 Vollständigkeit, Echtheit, wahrheitsgemäße Angaben
Mit der Einreichung und/oder dem Upload Ihrer Bewerbungsunterlagen, Fotos oder sonstiger Daten (nachfolgend „Bewerbungsunterlagen“ genannt) erklären Sie, dass alle in solchen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, vollständig sind und alle eingereichten Zertifikate und Zeugnisse echt sind.
§2 Auftrag zur kostenfreien Vermittlung an einen Arbeitgeber
Die Dienstleistungen von uns als Personalvermittler sind nicht als Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung, einen bestimmten Arbeitsort, gewünschte Arbeitszeiten, den Verdienst oder die Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen. Als Bewerber treffen Sie selbst eine freie Entscheidung darüber, ob Sie einen Arbeits- ode Anstellungsvertrag (nachfolgend „Arbeitsvertrag“ genannt) mit einem potenziellen Arbeitgeber eingehen oder sich gegen einen solchen entscheiden. Die Vertragsverhandlungen mit dem potenziellen Arbeitgeber liegen allein in Ihrer Verantwortung als Bewerber. Selbstverständlich unterstützen wir Sie während der Verhandlungen und teilen unsere Markteinschätzungen mit Ihnen.
Als Personalvermittler erteilen wir Ihnen jedoch keine Vertrags-, Rechts- oder Steuerberatung. Wir empfehlen Ihnen die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts bzw. eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, um Vertragsklauseln prüfen zu lassen und/oder zu verhandeln.
Sie erteilen uns ausschließlich den für Sie kostenfreien Auftrag, unsere Aufträge mit Ihren Unterlagen zu vergleichen und bei einer vorhandenen passenden Stelle, Sie über ihre Möglichkeiten zu Informieren und ggf. Sie vorzustellen und zu vermitteln oder nutzen im Rahmen des Personalvermittlungsauftrags unsere Dienstleistungen oder das Online Angebot.
§3 Keine Partei des Arbeitsvertrags
Als Personalvermittler werden wir nicht zur Partei des zwischen Ihnen und Ihrem neuen Arbeitgeber abgeschlossenen Arbeitsvertrags. Der Abschluss eines Arbeitsvertrags liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der jeweiligen Vertragsparteien (Sie und Ihr künftiger Arbeitgeber). Wir haften weder für noch im Zusammenhang mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags zwischen Ihnen und Ihrem künftigen Arbeitgeber.
§4 Datenschutz
Wir nehmen Datenschutz besonders ernst und behandeln sämtliche im Zusammenhang mit der Personalvermittlung stehende Informationen (insbesondere Ihre Bewerbungsunterlagen) vertraulich und werden diese im Sinne des geltenden Datenschutzrechts verarbeiten. Ihre Unterlagen verarbeiten wir nur zum Zweck der Personalvermittlung, insbesondere um Ihnen offene Stellen oder Positionen anzubieten aber auch um sie zu einem zukünftigen Zeitpunkt erneut zu vermitteln, sowie zum Betrieb unserer Applikationen und Online Angebote.
Sie beauftragen uns für die Dauer dieses Vertragsverhältnisses mit der Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten.
Unser Transparenzdokument mit den Informationen nach Art. 13 und 14 DS-GVO ist auf unserer Webseite abrufbar. Weitere Fragen zum Datenschutz beantwortet Ihnen unser Datenschutzbeauftragter gerne auf Anfrage.
§5 Einräumung von Urheberrechten an Bewerbungsunterlagen und Fotos
Durch die Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen entstehen bei Ihnen urheberrechtliche Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte.
Leitet die Personalabteilung eines potenziellen Arbeitgebers Ihre Bewerbungsunterlagen zum Beispiel per E-Mail an die zuständige Fachabteilung weiter, so kommt es hierbei zu einer urheberrechtlich relevanten Vervielfältigung Ihrer Bewerbung. Aus diesem Grund räumen Sie uns ein unentgeltliches, nicht-exklusives und weiterübertragbares, Nutzungsrecht an allen eingereichten Werken (Bewerbungsfoto, Bewerbungsunterlagen, etc.) zur umfassenden und weltweiten Nutzung ohne zeitliche, inhaltliche oder örtliche Beschränkung ein.
Sie räumen uns insbesondere das Online- und Abrufrecht ein. Hierbei handelt es sich um das Recht, Ihre Bewerbungsunterlagen mittels digitaler oder anderweitiger Speicher und Übertragungstechnik zur Verfügung zu stellen.
Sie räumen uns ebenfalls das Datenbank- und Telekommunikationsrecht ein. Dabei handelt es sich um das Recht, die Bewerbungsunterlagen, Ausschnitte oder Elemente in elektronischen Datenbanken zu speichern und in Datennetze einzuspeisen.
Sie räumen uns zudem das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht ein. Damit ist das Recht gemeint, die Bewerbungsunterlagen im Rahmen der eingeräumten Nutzungsarten beliebig – auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Datenträgern – zu vervielfältigen und zu verbreiten.
§6 Referenzauskünfte
Sie erteilen uns den Auftrag und genehmigen hiermit, die Einholung von Referenzen von Ihren früheren oder jetzigen Arbeitgebern, sofern wir dies für notwendig erachten. Sie gestatten uns ferner, dieses Recht potenziellen Arbeitgebern einzuräumen.
§7 Übermittlung personenbezogener Daten an potenzielle Arbeitgeber.
Sie beauftragen uns Ihre personenbezogenen Daten zur Bewertung und Evaluierung an potenzielle Arbeitgeber weiterzugeben. Sie erteilen uns insbesondere den Auftrag, Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Lebensläufe, Zeugnisse, Kündigungsfristen, Gehaltsvorstellungen und/oder ähnliche Informationen) gegenüber potenziellen Arbeitgebern offen zu legen, an diese zu übermitteln und/oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Die Übermittlung oder Offenlegung findet erst statt, nachdem wir eine Vorauswahl getroffen haben und geprüft haben, ob Sie für die zu besetzende Stelle grundsätzlich geeignet sind.
§8 Übermittlungen durch Arbeitgeber an den Personalvermittler
Sie erteilen uns den Auftrag, nach dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrags mit Ihrem neuen Arbeitgeber, sämtliche Daten und Unterlagen bei Ihrem neuen Arbeitgeber abzufragen oder anzufordern, die für die Ausstellung unserer Kosten-, Provisions- oder Beitragsrechnungen erforderlich sind (z.B. Datum des Abschlusses oder der Beendigung des Arbeitsvertrags, Jahreseinkommen inkl. aller Sonderzahlungen, Tantiemen, Provisionen, geldwerter Vorteil, Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc.) und entbinden Ihren Arbeitgeber hiermit ausdrücklich hinsichtlich solcher von uns benötigten Daten von allen Geheimhaltungs- oder sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen sowie vom Datenschutz. Dies gilt ebenfalls, wenn es zu einer Beschäftigung auf Basis eines Honorars oder zu einer sonstigen Beschäftigung, etwa als Freelancer, Freiberufler oder Berater kommt.
Kommt mit einem vorgeschlagenen Arbeitgeber kein Arbeitsvertrag zustande, gestatten Sie diesem uns sowohl das Nichtzustandekommen als auch die Gründe hierfür mitzuteilen. Sie gestatten uns ferner, Arbeitgeber dazu aufzufordern, Ihre Bewerbungsunterlagen aus Gründen des Datenschutzes zu vernichten oder an Sie oder uns herauszugeben.
§9 Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Eine Kündigung hat keine Auswirkung auf eingeräumte Urheberrechte. Wir löschen alle Daten in unserem System, sobald Sie eine Kündigung ausgesprochen haben.
Der Kandidat verpflichtet sich, mit dem von JOBIFY vorgestellten Auftraggeber keine Vereinbarungen ohne Kenntnis der JOBIFY zu treffen. JOBIFY ist vom Kandidaten auch ungefragt über alle Absprachen mit dem Auftraggeber zu informieren.
Die vorstehende Verpflichtung endet 12 Monate nach der Einstellung des Kandidaten und gegebenenfalls 24 Monate nach Vorstellung des Kandidaten beim Auftraggeber, falls es nicht zu einer vorherigen Einstellung des Kandidaten gekommen sein sollte.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Auf diesen Vertrag zwischen uns und Ihnen findet, sofern Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Republik Österreich oder in einem Drittstaat ansässig sind, ausschließlich des Recht der Republik Österreich Anwendung. Sind Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig, so findet nach Ihrer freien Auswahl das Recht des jeweiligen Mitgliedsstaats, in dem Sie wohnhaft sind oder arbeiten oder das Recht der Republik Österreich Anwendung.
(2) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis entstehen richtet sich nach dem jeweils geltenden Recht. Dem Bewerber steht es frei am Sitz der Gesellschaft Klage zu erheben.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden bedürfen zu deren Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragsparteien.
(4) Sind Klauseln dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien darstellen würde.
Stand: 01 Mai 2020